Am Ende der Baumschulproduktion gibt es für eine bestimmte ZüF-Anzuchtpartie, nach Zertifizierungsantrag und Zertifikaktfreigabe durch den Zertifizierer das ZüF-Zertifikat.

Der Zertifizierer prüft vor Freigabe, ob die Verfahrensregeln eingehalten wurden:

  • Brauchbare Saatgutprobe vorhanden (Für eventuelle genetische Vergleiche)
  • Vollständig nachvollziehbare Dokumentation
  • Plausibilitätsprüfung (z.B. Auflaufergebnisse)
  • Rechtzeitiger Zertifikatantrag (vor der Lieferung an Endabnehmer!)

Für jede ZüF zertifizierte Pflanzenpartie erhält der Kunde spätestens mit der Rechnung ein auf seinen Namen und auf die jeweilige gelieferte Pflanzenpartie ausgestelltes Zertifikat. Für Kleinmengen bis 100 Pflanzen gilt derzeit noch eine Sonderregelung.

Auf dem Muster-Zertifikat sind die wichtigsten geforderten Angaben (u.a. Lieferant, Kunde, Lieferpartie ZüF-ID, Baumart, Herkunft, Menge und Gültigkeitsdatum) angeführt. Seit 2017 können Kunde anhand eines QR-Codes die „Echtheit“ des Zertifikats selber überprüfen.

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