FAQ – Wie funktioniert ZüF?

Die ZüF-Verfahrensregeln werden vom ZüF-Fachbeirat laufend weiterentwickelt. Deshalb muss sich jeder ZüF-Teilnehmer vergewissern, dass er immer die aktuellen ZüF-Verfahrensregeln anwendet. Jeder ZüF-Verfahrensteilnehmer ist für seine ZüF-Partie in jedem Anzuchtstadium selbst verantwortlich. Er muss auch Sorge dafür tragen, dass dem Zertifizierer alle nach ZüF erforderlichen Dokumente vorgelegt werden und dass eine nach ZüF erforderliche Betriebs- bzw. Feldkontrolle ermöglicht wird.

Die Haftung des ZüF und seiner Mitarbeiter sowie von ZüF beauftragten Personen infolge Erteilung, Nichterteilung, Entziehung oder Nichtentziehung des ZüF-Zertifikates ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Was ist vor der Saatguternte zu beachten?
Rechtzeitige Anmeldung der Ernte über die Internet-Datenbank des ZüF-Vereins.

Wie wird die Kontrolle ermöglicht?
Durch Bereitstellung von Rückstellproben bei der Saatguternte, während der Anzucht und bei der Pflanzenauslieferung sowie durch die lückenlose Dokumentation aller Vorgänge.

Wer zieht die Rückstellproben?
Bei der Ernte (Saatgut): Die Erntefirma in Anwesenheit des Revierleiters.
Bei der Pflanzenlieferung (P-Pflanzenprobe): Die Lieferfirma in Anwesenheit des Abnehmers.

Wie wird der Produktionsprozess überwacht?
Die Pflanzenidentität forstlicher Herkünfte, die am ZüF-Verfahren teilnehmen, ist in jedem Ernte- und Anzuchtstadium bis hin zur Abgabe an den Endabnehmer überprüfbar. Die Kontrolle erfolgt über den genetischen Vergleich der Rückstellproben mit den am Verfahren beteiligten Pflanzen und über Prüfung der Dokumentation in der ZüF-Internet-Datenbank durch die neutrale Zertifizierungsstelle.

Wer beantragt das Zertifikat?
Der Produzent, indem er sich an die zuständige neutrale Zertifizierungsstelle wendet und für eine jeweils spezifische Pflanzenpartie die Zertifizierung beantragt.

Voraussetzung für die Zertifizierung?
Inhalt der Überprüfung und Bedingung für die Erteilung des Zertifikates ist die korrekte Einhaltung der Verfahrensregeln und die lückenlose Dokumentation aller erforderlichen Daten.

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