ZüF-Historie
Durch die fortschreitende Öffnung von Grenzen und zunehmendem Handel mit Forstpflanzen seit den 1990er – Jahren sahen Experten eine wirksame gesetzliche Kontrolle der „Herkunft“ von Forstpflanzen zunehmend in Frage gestellt. Gleichzeitig waren wissenschaftliche Nachweismethoden und Erkenntnisse im forstgenetischen Bereich so weit fortgeschritten, um sie praxisreif weiterzuentwickeln. Deshalb kam es 1999 zu einer gemeinsamen Initiative “Verbesserung der Herkunftssicherheit” der Landesforstverwaltungen von Bayern und Baden-Württemberg und der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland e.V. (EZG).
Unter fachlicher Betreuung des ASP Teisendorf, der FVA Freiburg und der Staatsklenge Nagold wurde das ZüF-Verfahren ab 1999 in einem dreijährigen Probelauf zur Praxisreife entwickelt und 2002 ZüF e.V. als Träger des neu entwickelten Verfahrens gegründet.
Ein sicheres, effektives Kontrollverfahren
Das Ergebnis der Kooperation zwischen Abnehmern, Wissenschaft und Baumschulen ist ein Kontrollverfahren, das den sicheren Identitätsnachweis von gelieferten Forstpflanzen und Saatgut-Ausgangsmaterial ermöglicht und das Forstsaatgutrecht (FOVG) und die hoheitliche Kontrolle unter Einsatz biochemisch-genetischer Nachweismethoden wirkungsvoll ergänzt. Das ZüF-Verfahren ist ein sehr effektives, aber dennoch kostengünstiges Kontrollsystem.
Die Zertifizierung – das Zertifikat
Das ZüF-Zertifikat wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle ausgestellt. Diese ordnet fallweise genetische Untersuchungen an und kontrolliert die Verfahrensabläufe. Der Identitätsnachweis wird durch den biochemisch-genetischen Vergleich der Erbanlagen von Saatgut und Pflanzgut über Rückstellproben erbracht. Die Einlagerung der Rückstellproben erfolgt an einer neutralen Stelle.
Verfahrensteilnehmer/Mitglieder
Die Verfahrensteilnahme steht allen gemäß der EU-Richtlinie 1999/105/EG angemeldeten Betrieben, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Zertifizierungsring offen. Für Betriebe in Deutschland gilt die Anmeldung nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG).
Grundlage für Mitgliedschaft und Verfahrensteilnahme ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung.
Teilnehmer am ZüF-Verfahren akzeptieren die ZüF-Verfahrensregeln und ZüF-Kontrollen.

