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Das ZüF-Zertifikat

blaetter punktDas ZüF-Zertifikat

Für jede ZüF-zertifizierte Pflanzenpartie erhält der Kunde spätestens mit der Rechnung ein auf seinen Namen und auf die jeweilige gelieferte Pflanzenpartie ausgestelltes ZüF-Zertifikat, das den Status der „überprüfbaren Herkunft“ bestätigt. Für Kleinmengen bis 100 Pflanzen gilt derzeit noch eine Sonderregelung.

Das ZüF-Zertifikat wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle freigeschaltet. Diese kontrolliert die Verfahrensabläufe und ordnet fallweise genetische Untersuchungen zum Identitätsnachweis an.

Das Zertifikat für eine bestimmte Partie muss vom Betrieb über die online-Datenbank bei der Zertifizierungsstelle unter Angabe der Pflanzenzahl, die zertifiziert werden soll, beantragt werden. Nach Prüfung aller Vorgänge, Dokumente und Eintragungen in der Datenbank schaltet der Zertifizierer das Zertifikat frei. Der Teilnehmer kann dann mehrere Einzel-Zertifikate ausdrucken, bis die beantragte Pflanzenzahl erreicht ist. Die Antragstellung muss fristgerecht, grundsätzlich zwei Wochen vor der Auslieferung an den Endabnehmer, erfolgen.

Das Zertifikat muss dem Abnehmer entweder bei der Pflanzenlieferung ausgehändigt oder diesem in der Regel spätestens mit Rechnungsstellung nachgeliefert werden. Die Angabe einer ZüF-ID-Nummer auf dem Lieferschein ersetzt nicht das Zertifikat.

Seit 2017 können Kunden anhand eines QR-Codes die „Echtheit“ des Zertifikats selber überprüfen.

ZüF-zertifizierte Pflanzen

  Hinweise für ZüF-Teilnehmer