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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist vor der Saatguternte zu beachten?

    Rechtzeitige Anmeldung der Ernte über die Internet-Datenbank des ZüF-Vereins.

  • Wie wird die Kontrolle ermöglicht?

    Durch Bereitstellung von Rückstellproben bei der Saatguternte, während der Anzucht und bei der Pflanzenauslieferung sowie durch die lückenlose Dokumentation aller Vorgänge in der Internet-Datenbank.

  • Wer zieht die Rückstellproben?

    Bei der Ernte (Saatgut): Die Erntefirma in Anwesenheit des Revierleiters.
    Bei der Pflanzenlieferung (Pflanzenprobe): Die Lieferfirma in Anwesenheit des Abnehmers.

  • Wie wird der Produktionsprozess überwacht?

    Die Herkunftsidentität von ZüF-Pflanzen ist in jedem Produktionsstadium bis hin zur Abgabe an den Endabnehmer überprüfbar. Die Kontrolle erfolgt über den genetischen Identitätsvergleich der Rückstellproben (Saatgut) mit den Pflanzen und über die Prüfung der Dokumentation in der ZüF-Internet-Datenbank durch die Zertifizierungsstelle.

  • Wer beantragt das Zertifikat?

    Der Produzent, indem er sich an die Zertifizierungsstelle wendet und für eine jeweils spezifische Pflanzenpartie die Zertifizierung beantragt.

  • Voraussetzung für die Zertifizierung?

    Bedingung für die Erteilung des ZüF-Zertifikates ist die korrekte Einhaltung der Verfahrensregeln und die lückenlose Dokumentation aller erforderlichen Daten in der ZüF-Internet-Datenbank.

  • Ist eine nachträgliche Zertifizierung möglich?

    Nein.

     

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