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Verfahrensablauf

blaetter punkt Allgemeine Informationen zum Verfahren

Das ZüF-Verfahren zur Anzucht von Forstpflanzen mit überprüfbarer forstlicher Herkunft beruht im Wesentlichen auf der Gewinnung und Hinterlegung von Referenzproben bei der Saatguternte und an anderen Stellen des Produktionsprozesses (z.B. nach der Saatgutaufbereitung oder bei der Pflanzenlieferung).

Die bei der Saatguternte gewonnenen Referenzproben werden am Ernteort unter hoheitlicher Aufsicht verplombt und über mehrere Jahre hinweg bei einem neutralen Dienstleister für Probenlagerung archiviert. Zudem kann jeder Pflanzenabnehmer bei der Anlieferung „ZüF-zertifizierter“ Forstpflanzen die Ziehung einer Pflanzenprobe (Knospen) nach den ZüF-Richtlinien verlangen. Diese Pflanzenproben werden ebenfalls beim Dienstleister für Probenlagerung eingelagert. Dies ermöglicht eine spätere Überprüfung der Herkunft von Forstpflanzen mittels genetischer Analysen anhand der hinterlegten Referenz-Saatgutproben. Die Herkunft von ZüF-zertifizierten Pflanzen ist somit jederzeit überprüfbar.

Werden alle Verfahrensregeln bei der Produktion zur fertigen Forstpflanze lückenlos eingehalten (ordnungsgemäße Probenziehung und -hinterlegung, Dokumentation in der online-Datenbank, etc.), erhalten die Pflanzenpartien das „ZüF-Zertifikat“.  

blaetter punkt Die 3 Säulen des Zertifizierungssystems

Rückstellproben

Sicherstellung von Referenzproben ab der Saatguternte

Genetische Analysen

Genetische Vergleichsuntersuchungen
Saatgut <--> Pflanzen

Internetdatenbank

in der alle Vorgänge zeitnah dokumentiert werden (z.B. Saatguternteanmeldung, Besitzwechsel, ZüF-Zertifikat)

blaetter punkt Rückstellproben in ZüF

 

  Hinweise für ZüF-Teilnehmer