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Baumarten im ZüF-Verfahren

blaetter punkt Baumarten im ZüF-Verfahren

Das ZüF-Verfahren ist anwendbar für die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten mit nationaler Bedeutung (mit Ausnahme der Gattung Pappel). Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Arten integriert, die u.a. vor dem Hintergrund des Klimawandels interessant sind: Elsbeere, Ulmenarten, Atlaszeder.  Zug um Zug wird diese Baumartenpalette erweitert nach Bedarf der Forstpraxis. So befinden sich seit 2022 die Flaumeiche sowie seit Herbst 2023 die Baumhasel und die Schwarznuss In einem ZüF-Probelauf.

  Hinweise für ZüF-Teilnehmer