Die ZüF-Gebührenordnung wird vom erweiterten Vorstand beschlossen und gilt in der jeweils gültigen Fassung für alle ZüF-Teilnehmer.
Für Nichtmitglieder des ZüF-Vereins gelten gegenüber den o.g. Gebühren um 20% erhöhte Gebührensätze.
Wird bei einem Teilnehmer trotz wiederholter Mahnung und Fristsetzung, Zahlungsverzug festgestellt, können Partien des betreffenden Teilnehmers von der Zertifizierung ausgeschlossen werden.
Neue Baumarten im Probelauf ab Herbst 2024 (für Ernten in Deutschland): Feldahorn und Tulpenbaum
Markierung der Erntebäume erfolgt in der Saison 2024/2025 (Reifejahr 2024) in orange
Aktuelle ZüF-Handlungsanweisungen 2024 stehen zum Download bereit
Neue Versandanschrift für ZüF-Proben ab 1.7.2024: ZüF-Proben-Verwaltung, Forstbetrieb Staudinger GmbH, Guggenberg 4, 84529 Tittmoning (nicht mehr AWG Teisendorf!)