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Gebührenordnung

Die ZüF-Gebührenordnung wird vom erweiterten Vorstand beschlossen und gilt in der jeweils gültigen Fassung für alle ZüF-Teilnehmer.

Für Nichtmitglieder des ZüF-Vereins gelten gegenüber den o.g. Gebühren um 20% erhöhte Gebührensätze.

Wird bei einem Teilnehmer trotz wiederholter Mahnung und Fristsetzung, Zahlungsverzug festgestellt, können Partien des betreffenden Teilnehmers von der Zertifizierung ausgeschlossen werden.

  Hinweise für ZüF-Teilnehmer