Die Teilnahme am ZüF Verfahren steht allen gemäß der EU-Richtlinie 1999/105/EG angemeldeten Betrieben offen. Für Betriebe in Deutschland gilt die Anmeldung nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG). Eine Mitgliedschaft im ZüF-Verein ist für die Verfahrensteilnahme nicht erforderlich. Mitglieder können Forstbaumschulen und Forstsaatgutunternehmen werden, die ihren Sitz im Geschäftsbereich des ZüF e.V. haben. Nicht alle Teilnehmer am ZüF-Verfahren sind gleichzeitig Mitglieder.
Da die ZüF-Verfahrensregeln regelmäßig aktualisiert werden (zum 01. Juli eines Jahres), muss jeder ZüF-Teilnehmer sicherstellen, dass er immer die aktuellen ZüF-Verfahrensregeln anwendet. Jeder ZüF-Verfahrensteilnehmer ist für seine ZüF-Partie in jedem Anzuchtstadium selbst verantwortlich. Er muss Sorge dafür tragen, dass dem Zertifizierer alle nach ZüF erforderlichen Dokumente vorgelegt werden und dass eine nach ZüF erforderliche Betriebs- bzw. Feldkontrolle ermöglicht wird.
Die ZüF-Mitglieder sind unter dem folgenden Link zu finden: