Das ZüF-Verfahren ist anwendbar für die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten mit nationaler Bedeutung (mit Ausnahme der Gattung Pappel). Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Arten integriert, die u.a. vor dem Hintergrund des Klimawandels interessant sind: Elsbeere, Ulmenarten, Atlaszeder. Zug um Zug wird diese Baumartenpalette erweitert nach Bedarf der Forstpraxis. So befinden sich seit 2022 die Flaumeiche sowie seit Herbst 2023 die Baumhasel und die Schwarznuss In einem ZüF-Probelauf.
Aktuelle ZüF-Handlungsanweisungen 2024 stehen zum Download bereit
Neue Versandanschrift für ZüF-Proben ab 1.7.2024: ZüF-Proben-Verwaltung, Forstbetrieb Staudinger GmbH, Guggenberg 4, 84529 Tittmoning (nicht mehr AWG Teisendorf!)
An Saatguternter: Bei Interesse an einer ZüF-Ernte an Fagus orientalis (außerhalb D) bitte Anmeldung bis 15.08.2024 bei der ZüF-Geschäftsstelle
Geschäftstelle:
Aspachstr. 8a, 89290 Buch
07343 / 92 93 51
07343 / 92 93 52
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